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Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung

Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung

20.11.2024, 17:37

Gerade für Firmeninhaber, wie beispielsweise Geschäftsführer einer GmbH, ist die betriebliche Altersvorsorge von besonders großer Bedeutung. Aufgrund des überdurchschnittlichen Einkommens bei dieser Personengruppe besteht hier oftmals eine große Versorgungslücke im Rentenalter. Im Gegensatz zu angestellten Mitarbeitern, bei denen ca. 20% vom Bruttoeinkommen in die gesetzliche Rentenversicherung fließen, werden bei Firmeninhabern oftmals keine Beiträge in die Rentenkasse gezahlt. 

Die folgende Gegenüberstellung macht deutlich: Je höher das Einkommen, desto geringer das Rentenniveau:

                                        Jahreseinkommen    Entgeltpunkte        Rente                       Rentenniveau

Eckrentner 45 Arbeitsjahre           45.358 EUR              45                         1.749,40 EUR            48%

GGF/Leitender Angestellter          180.000 EUR             90                        3.538,30 EUR            23%

GGF nach 20 Jahren SV-frei         180.000 EUR             20                           786,40 EUR              5%


Wir empfehlen als Durchführungsweg für die Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH die Unterstützungskasse, indem heutige Unternehmensgewinne in unbegrenzter Höhe in zukünftiges Privatvermögen verlagert werden können:

  • betriebsausgabenmindernd
  • bilanzneutral
  • insolvenzgeschützt
  • steueroptimiert
  • frei vererbbar

Zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt besteht bei der Unterstützungskasse, wie auch bei der Direktzusage, die Option zur Auszahlung der Kapitalleistung in Raten. Diese Variante hat im Gegensatz zur Einmalauszahlung (1/5 Regelung) enorme steuerliche Vorteile, da die Steuern lediglich auf die zugeflossenen Raten anfallen.

Die Ratenzahlung vereint die Möglichkeit der freien Vererbbarkeit mit den steuerlichen Vorteilen einer zeitlich gestreckten Auszahlung.
Es besteht die Möglichkeit, die gesamte Kapitalleistung ratierlich über 15 Jahre zu verteilen. Dieses hat zum einen den steuerlichen Vorteil im Gegensatz zur 1/5 Regelung bei der Einmalauszahlung, und zum anderen die Option der uneingeschränkten Vererbbarkeit im Gegensatz zur Rentenzahlung.
Bei der Verrentung haben lediglich die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen (Witwen und Waisen) einen Rentenanspruch (keine freie Vererbbarkeit).

Die ERGO Betriebsrente-Dynamik bietet die optimale Kombination aus Steueroptimierung und Investitionen in folgende renditestarke Kapitalanlagen:

  • ETF
  • Aktien
  • Fonds
  • Festverzinsliche Wertpapiere

Hiermit wird ein weiterer Grundstein gelegt, um im Rentenalter einen standesgerechten Lebensstandard zu genießen. Es ist daher als fahrlässig zu bezeichnen, wenn nicht mindestens 20% der Einnahmen für die individuelle Altersvorsorge berücksichtigt werden.


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