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Maßgeschneiderter Schutz für Energieberater
Maßgeschneiderter Schutz für Energieberater
02.09.2024, 22:03
Die Tätigkeit als Energieberater hat aufgrund der ökologischen und politischen Gegebenheiten einen immer größeren Stellenwert in unserer Gesellschaft eingenommen, so dass in dieser Berufsgruppe ein regelrechter Boom stattgefunden hat.
Dieses hat dazu geführt, dass in dem Segment überdurchschnittlich viele Schadenfälle im Bereich der Haftpflichtversicherungen aufgetreten sind.
Daher ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung wichtiger, denn je. Wir können Ihnen folgendes Konzept hierzu anbieten:
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Beiträge gelten bis 100.000 Euro Jahresumsatz (Nettobeiträge):
VS 100.000 Euro VS 250.000 Euro VS 500.000 Euro
330,00 Euro 402,60 Euro 603,90 Euro
Leistungsbeschreibung:
• Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) Anmerkung: Bei dem iSFP handelt es sich um
einen individuell auf den Kunden zugeschnittenen Plan, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu erhöhen.
Ein solcher Plan kann Einzel(bau)maßnahmen, aber auch eine komplette Gebäudesanierung umfassen. Für die Erstellung eines solchen Plans kann der Kunde des Energieberaters Zuschüsse beantragen.
• Heizlastberechnung
• Wärme- und Kältebrückenberechnung
• Erstellung eines Lüftungskonzepts
• Nachhaltigkeitsscheck (z.B. Energieeffizienzberatung im Hinblick auf Klimaschutz)
• Durchführung eines Energie-Audits
• Anmerkung: Alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als 50
Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von mindestens 43 Mio. Euro sind verpflichtet, spätestens alle vier Jahre
ein Audit durch einen Energieberater durchführen zu lassen. Es besteht allerdings kein Versicherungsschutz
für die Durchführung von Audits für das produzierende, verarbeitende und industrielle Gewerbe.
• Energieberatung für Kommunen und gemeinnützige Organisationen
• Überwachung der Überprüfung der versicherten Empfehlungen (statt der Begleitung und Überwachung)
• Eigenständige Architekten- und Ingenieurleistungen sind nicht versichert (!).
Ausschlüsse:
• Kein Versicherungsschutz besteht, wenn vorgeschriebene Pflichtversicherungen (wie z.B. die
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Architekten) nicht abgeschlossen wurden.
• Ansprüche wegen kaufmännischer und unternehmerischer Entscheidungen, die in den
Verantwortungsbereich eines beauftragenden Unternehmens oder einer Behörde fallen.
Qualifikationen gem. § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG):
- Handwerksmeister mit Tätigkeitsbereichen im Baugewerbe wie zum Beispiel Maurer, Betonbauer, Zimmerleute, Dachdecker, Schornsteinfeger und andere einschlägige Ausbildungen, die Fortbildungen im Bereich des energiesparenden Bauens nachweisen können.
- staatlich anerkannte Techniker in den Bereichen Hochbau, Bauingenieurwesen und technischer Gebäudeausrüstung.
- Hochschulabsolventen von baubezogenen Studiengängen wie Architektur, Innenarchitektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Maschinenbau, Elektrotechnik sowie andere technische oder naturwissenschaftliche Fachrichtungen mit einem Ausbildungsschwerpunkt auf einem der genannten Gebiete.